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Eigentumswohnung verkaufen — WEG, Unterlagen, Preis

Was beim ETW-Verkauf anders ist als beim Hausverkauf: WEG-Recht, Hausgeld, Rücklage und die Unterlagen, die Käufer und Banken immer fordern.

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Wohnungswert realistisch ermitteln

Bei Eigentumswohnungen hängt der Preis von mehr Faktoren ab als beim Haus: Etage, Balkon, Aufzug, Ausrichtung, Lärmpegel, Gemeinschaftsanlagen und die Hausgeld-Höhe wirken direkt auf den Marktwert. Eine ETW im 4. Stock mit Balkon und Fahrstuhl kann 15–25 % mehr erzielen als die identische Wohnung im Erdgeschoss ohne Balkon. Unser kostenloser Rechner berücksichtigt diese ETW-spezifischen Faktoren.

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WEG-Unterlagen vollständig zusammenstellen

Käufer von Eigentumswohnungen fordern — und Banken verlangen — ein umfangreiches Unterlagenpaket zur WEG. Fehlende WEG-Dokumente können den Notartermin um 4–8 Wochen verschieben oder die Finanzierung des Käufers blockieren. Bestellen Sie die Unterlagen frühzeitig beim WEG-Verwalter (Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen, Kosten: 50–300 €). Die vollständige Liste finden Sie im Abschnitt WEG-Unterlagen unten.

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Angebotspreis mit Hausgeld kommunizieren

Beim ETW-Kauf vergleichen informierte Käufer nicht nur den Kaufpreis, sondern die monatliche Gesamtbelastung: Kreditrate + Hausgeld (abzüglich Instandhaltungsrücklage, die dem Käufer gehört). Hohes Hausgeld (über 4–5 €/m²) schreckt Käufer ab — oder drückt auf den Preis. Wenn Ihr Hausgeld über dem Durchschnitt liegt, erklären Sie im Exposé, was darin enthalten ist (z.B. Warmwasser, Hausmeister, Aufzugwartung).

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Vermietet oder leer stehend

Vermietete ETW erzielen 10–20 % weniger als leer stehende — Kapitalanleger kaufen zwar gerne, zahlen aber weniger als Eigennutzer. Wenn möglich: Mieter einvernehmlich vor Verkauf herauslösen (Abfindung verhandeln). Bei Eigenbedarf-Kündigung nach Kauf läuft die Sperrfrist (3–10 Jahre in Milieuschutzgebieten) — das schreckt viele Eigennutzer ab und senkt den Preis.

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Besichtigungen — was ETW-Interessenten prüfen

ETW-Käufer schauen genauer hin als Hausinteressenten — sie können Dach und Keller nicht selbst beurteilen und verlassen sich auf WEG-Unterlagen. Bereiten Sie eine Mappe mit: WEG-Protokollen, Wirtschaftsplan, Hausgeld-Abrechnung, Rücklagestand, Teilungserklärung und Grundriss vor. Interessenten, die alle Unterlagen sehen, verhandeln seltener und weniger aggressiv.

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Notartermin und WEG-spezifische Besonderheiten

Beim ETW-Verkauf braucht der Notar: Teilungserklärung, Aufteilungsplan und eine aktuelle Bescheinigung des WEG-Verwalters (§ 35a WEG), dass keine offenen Hausgeldforderungen bestehen. Lassen Sie diese Bescheinigung früh beantragen — Verwalter sind oft 4–6 Wochen rückständig. Die Übergabe umfasst Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel, Kellerschlüssel und Zählerstand der Wohneinheit.

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Ein Wertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen schützt vor Anfechtungen des Kaufpreises und gibt Ihnen rechtssichere Zahlen für die Preisverhandlung — besonders wichtig bei Erbschaft, Scheidung oder unklarem Marktwert.

WEG-Unterlagen — vollständige Checkliste

Alle Dokumente, die Käufer und deren Banken beim ETW-Kauf verlangen:

Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
Definiert Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Beim Grundbuchamt oder Notar erhältlich.
Letzte 3 WEG-Protokolle der Eigentümerversammlung
Banken prüfen ob große Sanierungen beschlossen wurden (Dach, Fassade, Aufzug), die zur Sonderumlage führen können.
Aktueller Wirtschaftsplan
Zeigt das monatliche Hausgeld und wofür es verwendet wird. Käufer achten auf Hausgeldhöhe pro m².
Letzte Jahresabrechnung der WEG
Bestätigt oder korrigiert den Wirtschaftsplan. Auffälligkeiten (große Nachzahlungen) erklären.
Rücklagestand (Instandhaltungsrücklage)
Banken verlangen oft einen Rücklagestand von mind. 0,8 €/m²/Monat als Anhaltspunkt. Zu niedrige Rücklage = Sonderumlage-Risiko.
Energieausweis
Pflicht seit 2008, Bußgeld bis 15.000 €. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis — für ETW oft Verbrauchsausweis des gesamten Hauses.
Grundbuchauszug
Max. 3 Monate alt. Bestätigt Eigentümerverhältnis und zeigt Belastungen (Hypotheken, Grundschulden, Wohnrechte).
Bescheinigung des WEG-Verwalters (§ 35a WEG)
Bestätigt: kein Rückstand beim Hausgeld. Wird für den Notartermin benötigt. Bestellzeit: 2–4 Wochen.
Mietvertrag (bei Vermietung)
Bei vermieteter ETW: vollständiger Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung, Mietkaution-Nachweis.

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